Felix Schittig
UX
Arbeiten
Werte
4.11.2025

Barrieren raus, Ideen rein

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Digitale Barrierefreiheit ist damit gesetzlich verpflichtend – und zugleich eine Chance, Gestaltung verständlicher, zugänglicher und menschlicher zu machen.
Das Gesetz markiert einen Paradigmenwechsel für Websites, Online-Shops, Apps und digitale Services:

Digitale Angebote müssen künftig für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Fähigkeiten, Einschränkungen oder technischer Ausstattung.

Was das BFSG ist:

Das BFSG 2025 setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.

Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – als Grundlage digitaler Teilhabe.

Betroffen sind vor allem mittelgroße und große Unternehmen, die digitale Services entwickeln, anbieten oder vertreiben.

Kleine Unternehmen (unter 10 Mitarbeitenden oder < 2 Mio. € Jahresumsatz) sind ausgenommen, profitieren aber ebenso von den Vorteilen barrierefreier Gestaltung: bessere UX, höhere Reichweite, stärkeres Markenvertrauen.

Was das BFSG für Unternehmen bedeutet

Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr, sondern gesetzlicher Standard und integraler Teil einer zeitgemäßen UX-Strategie.

Das Gesetz gilt auch für bestehende Websites, und digitale Produkte.

Unternehmen, die Barrierefreiheit früh mitdenken, profitieren mehrfach:

  • Bessere Nutzererfahrung für alle
  • Mehr Sichtbarkeit durch suchmaschinenfreundliche, zugängliche Inhalte
  • Glaubwürdigere, inklusive Markenkommunikation

Barrierefreiheit ist also kein Zusatz, sondern ein Kern digitaler Gestaltung.

Was Barrierefreiheit konkret heißt

Das BFSG orientiert sich an den vier Prinzipien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) – dem internationalen Standard für barrierefreie Websites:

  • Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste, Alternativtexte, skalierbare Schriftgrößen
  • Bedienbar: Navigation per Tastatur, klare Fokusführung
  • Verständlich: einfache Sprache, konsistente Struktur
  • Robust: kompatibel mit Screenreadern und assistiven Technologien

Diese Prinzipien gelten nicht nur für dauerhafte Einschränkungen. Auch temporäre oder situative Barrieren – helles Sonnenlicht, schwaches Netz oder Ablenkung – beeinflussen digitale Zugänglichkeit.

Klare Strukturen, angepasste Dateigrößen und gute Kontraste sorgen dafür, dass Inhalte unter allen Bedingungen funktionieren.

Kurz-Check: Sind deine Inhalte barrierefrei?

  • Sind Texte klar formuliert und logisch gegliedert?
  • Haben Bilder aussagekräftige Alternativtexte?
  • Sind Videos mit Untertiteln oder Transkripten versehen?
  • Lässt sich die Seite vollständig per Tastatur bedienen?
  • Erreichen Text und Hintergrund ausreichenden Kontrast (mind. 4,5:1)?

Diese Punkte ersetzen kein vollständiges Audit – aber sie zeigen, wo Barrierefreiheit beginnt.

Gestaltung mit Verantwortung

Wir gestalten digitale Erlebnisse – Apps, Editoren, Websites – die Menschen verbinden.

Barrierefreiheit ist dabei kein Zusatz, sondern Teil einer Haltung: Gestalten heißt, Zugänglichkeit zu schaffen.

Digitale Produkte prägen Wahrnehmung, Vertrauen und Beziehung – sie sollten einladen, nicht ausschließen.

Darum ist Barrierefreiheit für uns kein separater Schritt, sondern Bestandteil guter Gestaltung.

Barrierefreie Inhalte gestalten

Barrierefreiheit endet nicht beim Design.
Auch Inhalte sollten zugänglich sein – für alle Nutzer*innen, in jedem Kontext.

  • Texte: klar formuliert, strukturiert, mit ausreichendem Kontrast und lesbarer Typografie.
  • Bilder: mit Alternativtexten, die Informationen transportieren.
  • Videos: mit Untertiteln oder Transkripten, damit Inhalte auch ohne Ton zugänglich bleiben.

Barrierefreie Inhalte machen Kommunikation nicht komplizierter – nur klarer.
Und sie zeigen, dass digitale Gestaltung Verantwortung übernimmt.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  • Bestehende Websites prüfen – Barrieren erkennen und priorisieren
  • Standards integrieren – Accessibility fest in Design- und Entwicklungsprozesse einbauen
  • Teams sensibilisieren – Schulung zu UX, Lesbarkeit und technischer Umsetzung
  • Schrittweise umsetzen – Fokus auf Zugänglichkeit, Verständlichkeit und Nachhaltigkeit

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Gestaltungsprozess.

Fazit

Ab 2025 ist digitale Barrierefreiheit gesetzliche Pflicht – und ein Fortschritt für alle.

Sie stärkt User Experience, Inklusion und Vertrauen.

Digitale Teilhabe ist kein Zusatz, sondern Teil verantwortungsvoller Gestaltung – und damit Grundlage guter digitaler Produkte.

Wichtige BFSG-Fakten auf einen Blick

  • In Kraft seit: Juni 2025
  • Rechtsgrundlage: European Accessibility Act (EAA)
  • Gilt für: digitale Produkte und Dienste größerer Unternehmen
  • Ausgenommen: kleine Unternehmen (< 10 Mitarbeitende / < 2 Mio. € Umsatz)
  • Ziel: gleichberechtigter Zugang zu digitalen Inhalten und Funktionen
  • Kernprinzipien: Wahrnehmbar · Bedienbar · Verständlich · Robust